
Grünbeck USB-Datenerfassungsgerät zu GENO-UV S
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Produktinformationen "Grünbeck USB-Datenerfassungsgerät zu GENO-UV S mit Steuerung GENO-Multi BS 523830"
Grünbeck USB-Datenerfassungsgerät zu GENO-UV S
mit Steuerung GENO-Multi BS
USB-Datenerfassungsgerät
voreingestellt, zu GENO-UV S mit
Steuerung GENO-Multi BS
zur kontinuierlichen Aufzeichnung und
Speicherung von wichtigen Messdaten
(UV-C-Bestrahlungsstärke W/qm)
im Rahmen von Überwachungsvorgängen
(UV-Geräte UV 60 - 200 S DVGW) sowie
zur anschließenden Übertragung und Aus-
wertung der gespeicherten Daten auf
externen Computer,
bestehend aus:
- USB-Datenerfassungsgerät mit An-
schlusskabel 1 m
- Link für Installation-von
Bediensoftware
und USB-Treiber zur Möglichkeit der
Da-
tenauswertung auf externen Rechnern
Technische Daten:
Messbereich : 4 -20 mA DC
Aufzeichnungsrate : 1 s - 12 h
Konfigurationsmög-
Lichkeiten : Name Messsignal/Ein-
heit, Startzeitpunkt
Messung, Alarmgrenz-
werte
optische Signal-
anzeigen : Batteriezustand,
Speicher voll, Al-
armgrenzwerte über-/
unterschritten
max. Speichermenge: 32.000 Messwerte
Umgebungstem-
peratur : 0 - 40 Grad C
Spannungsversor-
gung : Lithiumbatt. 3,6 V
elektr. Anschluss
Messsignal : Schraubklemmen
PC : USB
Fabrikat: Grünbeck Grünbeck AG Josef-Grünbeck-Straße 1 89420 Höchstädt a. d. Donau Telefon: +49 9074 41-0 Telefax: +49 9074 41-100 E-Mail: info@gruenbeck.de https://www.gruenbeck.de/impressum
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
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