MEPA MEPA nextVIT
Stütz-/Stützklappgriff-Elem.
VERWENDUNGSZWECK
- vormontiertes Montageelement... mehr
Produktinformationen "MEPA nextVIT Stütz-/Stützklappgriff-Elem. 549016"
MEPA MEPA nextVIT
Stütz-/Stützklappgriff-Elem.
VERWENDUNGSZWECK
- vormontiertes Montageelement für
Stütz- oder Stützklappgriffe
- für Trockenbaumontage
- zur Einzelmontage vor eine Massiv-
oder in eine Ständerleichtbauwand
- zur Schienenmontage vor eine Massiv-
oder vor eine Ständerleichtbauwand
- zur Montage gemäß DIN 18 040
EIGENSCHAFTEN
- Systembauhöhe 1200 mm
- selbsttragendes Montageelement
- geeignet zur Beplankung mit Gipsfaser-
oder Gipskartonplatten
- pulverbeschichtete Stütze
- höhenverstellbare Fußstütze 0-240 mm
mit integrierter Rutschhemmung, Fuß-
platte drehbar, Bohrfehler ausgleichend
Tiefe passend zum Einbau in UW-Profil
UW 50 und UW 75 und MEPA-C-Profil
- Meterrissmarkierung zur exakten Aus-
richtung der Montagehöhe des Elementes
LIEFERUMFANG
- 1 Stütze
- Schichtholzplatte 200x690x38 mm
- Befestigungsmaterial
ZUBEHÖR
- Montageset zur Einzelmontage vor
Massivwand und zur Montage in Ständer-
leichtbauwand (Art.Nr. 541025)
HINWEISE
- umbaubar für linken oder rechten
Anschluss an seitlich anschließendes
Montageelement oder Einzelstütze
MEPA - Pauli und Menden GmbH Rolandsecker Weg 37 D-53619 Rheinbreitbach Telefon: +49 (0) 22 24 / 929 - 0 Telefax: +49 (0) 22 24 / 929 - 149 E-Mail: info@mepa.de https://www.mepa.de/service/impressum/?MP=168-1549
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
MEPA - Pauli und Menden GmbH Rolandsecker Weg 37 D-53619 Rheinbreitbach Telefon: +49 (0) 22 24 / 929 - 0 Telefax: +49 (0) 22 24 / 929 - 149 E-Mail: info@mepa.de https://www.mepa.de/service/impressum/?MP=168-1549
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
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