
MEPA MEPA Duschwannenfuß BW-SF ECO
für Stahl- u. Acrylduschwannen
VERWENDUNGSZWECK
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Produktinformationen "MEPA Duschwannenfuß BW-SF ECO für Stahl- u. Acrylduschwannen 150153"
MEPA MEPA Duschwannenfuß BW-SF ECO
für Stahl- u. Acrylduschwannen
VERWENDUNGSZWECK
- Duschwannenfuß für den Einbau von
superflachen Rechteck, 5-Eck & 1/4-Kreis
Duschwannen aus Stahl, Acryl,Mineralguss
EIGENSCHAFTEN
- für Duschwannen von
700x700 mm bis 900x900 mm
- höhenverstellbar von 85 mm bis 105 mm
LIEFERUMFANG
- 1 Duschwannenfuß
- 5 höhenverstellbare Schraubfüße
- Befestigungsmaterial
(Schrauben für Acrylwannen)
ZUBEHÖR
- Wannenanker bei Stahlwannen
- Wannenleisten bei Stahl-, Acryl-,
Mineralgusswannen
HINWEISE
- die Montage ist nur in Verbindung mit
Wannenankern oder Wannenleisten zulässig
- nicht für Duschwannen mit mittig
angeordnetem Ablauf geeignet
- Mineralgusswannen müssen eine durch-
gehende, tragende Auflagefläche bieten
und vom Hersteller für die Montage
mit Wannenfüßen freigegeben sein
MEPA - Pauli und Menden GmbH Rolandsecker Weg 37 D-53619 Rheinbreitbach Telefon: +49 (0) 22 24 / 929 - 0 Telefax: +49 (0) 22 24 / 929 - 149 E-Mail: info@mepa.de https://www.mepa.de/service/impressum/?MP=168-1549
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
MEPA - Pauli und Menden GmbH Rolandsecker Weg 37 D-53619 Rheinbreitbach Telefon: +49 (0) 22 24 / 929 - 0 Telefax: +49 (0) 22 24 / 929 - 149 E-Mail: info@mepa.de https://www.mepa.de/service/impressum/?MP=168-1549
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
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