
Wilo Pumpenschacht
WS40E
Auftriebssicherer Kunststoffschacht aus
PE-Material als... mehr
Produktinformationen "Wilo Pumpenschacht WS40E 2525164"
Wilo Pumpenschacht
WS40E
Auftriebssicherer Kunststoffschacht aus
PE-Material als Einzelpumpenanlage, für
die Montage im Gebäude als Schmutzwasser
Hebeanlage oder außerhalb des Gebäudes
als Schachtpumpstation nach EN 12050-2.
Komplett mit Verrohrung für den
jeweiligen Pumpentyp,
Rückflussverhinderer, Deckel mit
entsprechenden Dichtungen,
Bodenfixierung, Zulaufdichtung DN 100
sowie Kleinstzubehör. Zulauf frei
wählbar bis DN 150. Schaltgerät als
Zubehör frei wählbar.
Einsetzbare Pumpen:
Rexa CUT GI 03.26
Rexa CUT GI 03.29
Rexa CUT GE03.20
Rexa
CUT GE03.25
Zulässiger Anwendungsbereich
für Wilo-Pumpen: Rexa
CUT GI03.26/GI03.29/GE03.20/GE03.25
Max. zulässiger Druck in der
Druckleitung:
6 bar
Min. Medientemperatur: 0 oC
Max. Medientemperatur: 40 oC
Min. Umgebungstemperatur: 3 oC
Max. Umgebungstemperatur: 20 oC
Technische Daten
Vorbehältervolumen: 255 l
Anschluss Eingang: DN100 / DN150
Anschluss Ausgang: R 11/2
Entlüftung:
Werkstoff Behälter: PE
Länge: 1000 mm
Breite: 650 mm
Höhe: 1042 mm
Gewicht netto ca.: 43 kg
Bestellinformationen
Fabrikat:
Art.-Nr.: 2525164 WILO SE Wilopark 1 44263 Dortmund T 0231 4102-0 F 0231 4102-7363 wilo@wilo.com https://wilo.com/de/de/Imprint.html
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
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