
strawi 125-25 Systemtrennung PWT 10 kW
1"ÜWM x 1"ÜWM
strawi 125-25 Systemtrennung 10 kW
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Produktinformationen "strawi 125-25 Systemtrennung PWT 10 kW 1"ÜWM x 1"ÜWM"
strawi 125-25 Systemtrennung PWT 10 kW
1"ÜWM x 1"ÜWM
strawi 125-25 Systemtrennung 10 kW
1"ÜWM x 1"ÜWM
bestehend aus:
Kupfergelöteten Plattenwärmetauscher,
Verrohrung aus Edelstahl 1.4301,
Sicherheitsgruppe (mit Manometer
0-4 bar, Sicherheitsventil DN 15 2,5
bar,
SFE-Ventil und Anschluss 3/4'' AG mit
Kappe verschlossen für bauseitiges MAG)
und EPP-Dämmung gemäß EnEV mit
Ausschnitten für Verteileranschlüsse
max. Betriebsdruck: 6 bar
max. Betriebstemperatur: 100 Grad C
Leistungbereiche: 10 kW
Leistungsangaben bei:
Primär: (VL/RL) 70/50 Grad C
Sekundär: (RL/VL) 37/45 Grad C
Stutzenabstand: 125 mm
Einbaulänge: 172 mm
Bemaßung Dämmung (BxHxT):
250 x 125 x 195 mm
Primärseite: 2 x 1'' Überwurfmutter
passend auf strawi 125 VA
Kesselverteiler
Sekundärseite: 2 x 1'' Überwurfmutter
passend auf strawi 125 VA
Kesselverteiler
125-25 Aufbaugruppe,
werkseitig druckgepüft und komplett
im Schutzkarton verpackt
Art.-Nr.: 7220006
Fabrikat: s t r a w a
Telefon: 036256/8661-0 Fax: -99s t r a w a Telefon: 036256/8661-0 Fax: -99 strawa Wärmetechnik GmbH Gottlieb-Daimler-Straße 4 99869 Schwabhausen Von-Krafft-Straße 5 73337 Bad Überkingen Telefon: +49 36256 8661-0 E-Mail: info@strawa.com https://www.strawa.com/de/impressum/
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
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