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strawa FBR-Regelgruppe 130/6 mit Pumpe Grundfos UPM3

strawa FBR-Regelgruppe 130/6 mit Pumpe Grundfos UPM3
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Produktinformationen "strawa FBR-Regelgruppe 130/6 mit Pumpe Grundfos UPM3"
strawa FBR-Regelgruppe 130/6 mit Pumpe Grundfos UPM3 Regelgruppe für Flächenheizungen FBR Regelgruppe VA 130/6 Anschluss horizontal bis ca. 200 qm Fußbodenheizung ausreichend (abhängig vom Wärmebedarf) bestehend aus Temperatur-Festwertregelventil 1/2'' mit Tauchfühler (20-50 Grad C), Temperarturbegrenzer als Rohranleger (fix 60 Grad C eingestellt) als Übertemperaturschutz,integriertes Regulierventil (Kvs= 3,89 kbm/h) zur einfachen Einregulierung des Volumenstromes, Thermometer 20-80 Grad C im Sekundärvorlaufbalken, horizontal montierte Pumpe (siehe Tabelle), mit Rückschlagventil Einbauhöhe: 360 mm Einbaulänge: 290 mm (ohne Verteiler und Kugelhähne) max. Betriebsdruck: 6 bar max. Betriebstemperatur Primär: 110 Grad C Sekundär: 50 Grad C max. Volumenstrom: 2,14 kbm/h max. Differenzdruck Primär 700 mbar Primärseite: Anschluss horizontal 1'' ÜW flachdichtend im Vor- und Rücklauf, passend für e-class Anschlussgarnituren Sekundärseite: Anschluss horizontal 1'' AG flachdichtend im Vor- und Rücklauf, passend für e-class VA Verteiler Info: An die Regelgruppe können alle e-class VA Verteiler angeschlossen werden. Die FBR-Regel-gruppe zur Vorlauftemperaturregelung ermöglicht es in bestehenden Heizungsanlagen problemlos Fußbodenheizungen anzuschließen. Ein Stellventil im Primärvorlauf regelt die gewünschte Vor-lauftemperatur für die Fußbodenheizung. Zu hohe Vorlauftemperaturen werden durch den Temperaturbegrenzer verhindert. Die elektronisch geregelte Pumpe passt den erforderlichen Volumenstrom dem aktüllen Wärmebedarf an. Hinweis: Der Einsatz der Regelgruppe FBR VA 130/6 in strawa UP-Schränken 69 ist nur mit der Pumpe Lowara (Laing) Eco Floor möglich. Die Zargen müssen auf ca. 150 mm Einbautiefe montiert werden. Das bedeutet, dass die Zarge ca. 35 mm tiefer als die Wandoberfläche gesetztwerden muss. Der Einbau in AP- Schränken und UP-Schränken 80/84/85 ist nicht möglich. FBR-Regelgruppe 130/6 mit Grundfos UPM3 Auto L 15-50 Art.-Nr.: 50-000051 Fabrikat: s t r a w a Telefon: 036256/8661-0 Fax: -99s t r a w a Telefon: 036256/8661-0 Fax: -99 strawa Wärmetechnik GmbH Gottlieb-Daimler-Straße 4 99869 Schwabhausen Von-Krafft-Straße 5 ​ 73337 Bad Überkingen Telefon: +49 36256 8661-0 E-Mail: info@strawa.com https://www.strawa.com/de/impressum/

Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!

Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!

Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.

Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
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