
strawa FBR-Regelgruppe 130/6 mit Pumpe
Grundfos UPM3
Regelgruppe für Flächenheizungen
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Produktinformationen "strawa FBR-Regelgruppe 130/6 mit Pumpe Grundfos UPM3"
strawa FBR-Regelgruppe 130/6 mit Pumpe
Grundfos UPM3
Regelgruppe für Flächenheizungen
FBR Regelgruppe VA 130/6
Anschluss horizontal
bis ca. 200 qm Fußbodenheizung
ausreichend
(abhängig vom Wärmebedarf)
bestehend aus
Temperatur-Festwertregelventil 1/2'' mit
Tauchfühler (20-50 Grad C),
Temperarturbegrenzer
als Rohranleger (fix 60 Grad C
eingestellt)
als Übertemperaturschutz,integriertes
Regulierventil (Kvs= 3,89 kbm/h) zur
einfachen Einregulierung des
Volumenstromes, Thermometer 20-80 Grad C
im Sekundärvorlaufbalken, horizontal
montierte Pumpe (siehe Tabelle),
mit Rückschlagventil
Einbauhöhe: 360 mm
Einbaulänge: 290 mm
(ohne Verteiler und Kugelhähne)
max. Betriebsdruck: 6 bar
max. Betriebstemperatur
Primär: 110 Grad C
Sekundär: 50 Grad C
max. Volumenstrom: 2,14 kbm/h
max. Differenzdruck Primär 700 mbar
Primärseite:
Anschluss horizontal 1'' ÜW
flachdichtend
im Vor- und Rücklauf, passend für
e-class
Anschlussgarnituren
Sekundärseite:
Anschluss horizontal 1'' AG
flachdichtend
im Vor- und Rücklauf, passend für
e-class VA Verteiler
Info:
An die Regelgruppe können alle
e-class VA Verteiler angeschlossen
werden.
Die FBR-Regel-gruppe zur
Vorlauftemperaturregelung ermöglicht es
in
bestehenden Heizungsanlagen problemlos
Fußbodenheizungen anzuschließen.
Ein Stellventil im Primärvorlauf regelt
die
gewünschte Vor-lauftemperatur für die
Fußbodenheizung. Zu hohe
Vorlauftemperaturen werden durch den
Temperaturbegrenzer verhindert.
Die elektronisch geregelte Pumpe passt
den
erforderlichen Volumenstrom dem aktüllen
Wärmebedarf an.
Hinweis:
Der Einsatz der Regelgruppe FBR VA 130/6
in strawa UP-Schränken 69 ist nur mit
der
Pumpe Lowara (Laing) Eco Floor möglich.
Die Zargen müssen auf ca. 150 mm
Einbautiefe
montiert werden. Das bedeutet, dass die
Zarge ca. 35 mm tiefer als die
Wandoberfläche
gesetztwerden muss.
Der Einbau in AP- Schränken und
UP-Schränken 80/84/85 ist nicht möglich.
FBR-Regelgruppe 130/6
mit Grundfos UPM3 Auto L 15-50
Art.-Nr.: 50-000051
Fabrikat: s t r a w a
Telefon: 036256/8661-0 Fax: -99s t r a w a Telefon: 036256/8661-0 Fax: -99 strawa Wärmetechnik GmbH Gottlieb-Daimler-Straße 4 99869 Schwabhausen Von-Krafft-Straße 5 73337 Bad Überkingen Telefon: +49 36256 8661-0 E-Mail: info@strawa.com https://www.strawa.com/de/impressum/
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
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