
KESSEL-Rückstauhebeanlage Ecolift
DN 100, zum Einbau in die Bodenplatte
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Produktinformationen "KESSEL Rückstauhebeanlage Ecolift DN 100, zum Einbau in die Bodenplatte 21100S"
KESSEL-Rückstauhebeanlage Ecolift
DN 100, zum Einbau in die Bodenplatte
KESSEL-Rückstauhebeanlage Ecolift
die Alternative zu einer
Fäkalienhebeanlage.
Für fäkalienfreies und
fäkalienhaltiges Abwasser, aus
Kunststoff,
mit teleskopischem Aufsatzstück für
stufenlosen Höhen- und Niveauausgleich,
Anschlussbohrung mit Dichtung für
Druckleitung DA40 mm und DN50 für
Kabelleerrohr, Entwässerung über die
Gefälleleitung zum Kanal. Hebefunktion
mit einer Pumpe mit Schneidsystem nur
bei Rückstau, motorisch verschließbare
Rückstauklappe. Die Entwässerung
während der Rückstauzeit erfolgt über
eine anschließbare Druckleitung über
Rückstauebene. Zusätzliche
Bodenablauffunktion inkl. Geruchssperre
mit Multistop. Schaltgerät mit
integriertem Selbstdiagnosesystem (SDS)
und Displayanzeige der Betriebszustände
und integrierter Batteriepufferung für
Alarmgebung.
Rückstauhebeanlage: Ecolift
Zulassungsnummer: Z-53.2-487
Einbaukörper: schwarz
Nennweite: DN 100(DA 110 mm)
Einbauart: Einbau in die Bodenplatte
Einbautiefe: 486 mm bis 640 mm
(Rohrsohle Ablauf bis OK Abdeckung)
Abdeckplatte: schwarz
Steuerleitung/ Kabellänge: 5 m
Netzspannung/-frequenz: 230 V AC / 50 Hz
Schaltgerät (IP 54):
Comfort-Schaltgerät aufrüstbar zur
Fernwartung
Motor (IP 68)
Lieferzeit: aus Lagervorrat KESSEL SE + Co. KG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting Telefon (0 84 56) 27 - 0 E-Mail: info@kessel.de https://www.kessel.de/impressum
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
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