
KESSEL-Hebeanlage Aqualift S Compact
Duo, GTF 1200, Bodenplatte, befliesbar
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Produktinformationen "KESSEL Hebeanlage Aqualift S Compact Duo, GTF 1200, Bodenplatte, befliesbar 281230X"
KESSEL-Hebeanlage Aqualift S Compact
Duo, GTF 1200, Bodenplatte, befliesbar
Kessel Aqualift S Compact Unterflur,
GTF1200 Duo Tronic
Hebeanlage für fäkalienfreies Abwasser
zum Einbau in die Bodenplatte,
vormontiert zur bauseitigen Endmontage.
- mit teleskopischem Aufsatzstück für
stufenlosen Höhen- und
Nivauausgleich und integriertem
Bodenablauf
- Bodenteil aus PE, beständig gegen
aggressive Abwässer und 3m Grundwasser
- Inklusive Rückflussverhinderer für
die Druckleitung
- Inklusive Stutzen für Zulauf und
Kabelleerrohr
- 2 Pumpen mit Freistromrad für
höchste Betriebssicherheit
- Inklusive Schaltgerät zur
Niveauerfassung und Alarmerkennung
Anlagenart: Doppelanlage
Farbe: schwarz
Abwasserart: fäkalienfreies Abwasser
Einbausituation: innerhalb vom Gebäude
- Einbau in die Bodenplatte
Norm: EN 12050-2
Abdeckungsart: Abdeckplatte befliesbar
mit Rost
Abdeckung Farbe: silbergrau
Verriegelung: ja
Belastungsklasse: K3
Länge: 617 mm
Breite: 585 mm
Einbautiefe T: 490mm - 620 mm
Zulauf Nennweite: DN100
Druckabgang (DN): 32
Druckabgang (Da): 40
Freier Kugeldurchgang: 30 mm
Rückflussverhinderer: integriert
Nutzvolumen: ca. 20 l
Gewicht netto: 23 kg
Pumpentyp: GTF1200
Anzahl Pumpen: 2
Laufrad Typ: Freistromrad
Pumpensteuerung: Schaltgerät
Schaltgerät: Comfort
Selbstdiagnosesystem (SDS): ja
Batteriepufferung: ja
Mehrzeilige Displayanzeige: ja
Logbuchfunktion: ja
USB- Schnittstelle: ja
GSM- Schnittstelle: ja
Potentialfreier Kontakt: optional
Länge Netzanschlussleitung
Schaltgerät: 1,4 m
Schutzart Schaltgerät: IP 54
Alarmgeber: optische Sonde
Art Niveauerfassung: pneumatisch
Fördermenge: max. 15,5 m3/h
Förderhöhe: max. 9 m
Förderguttemperatur dauerhaft (max.):
35 GradC
Nennleistung (P2): 0,84 KW
Aufnahmeleistung (P1): 1,40 KW
Betriebsspannung: 230 V DS
Nennfrequenz: 50 Hz
Drehzahl: 2650 1/min
Nennstrom: 6,2 A
Absicherung: C 16 A
Schutzart (Pumpe): IP 68 (3mWS)
Betriebsart: S3
Temperaturüberwachung: integriert
Länge Netzanschlussleitung Pumpe: 5 m
Typ Anschlussleitung Pumpe: H07RN-F 3G
1,0 mm2
Anschlusstyp: codierter Stecker KESSEL SE + Co. KG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting Telefon (0 84 56) 27 - 0 E-Mail: info@kessel.de https://www.kessel.de/impressum
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
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