CARE Spachtelmasse 5 kg für
Verkleidungsplatte CONEL
Spachtelmasse
für Verkleidungsplatte... mehr
Produktinformationen "CARE Spachtelmasse 5 kg für Verkleidungsplatte CONEL"
CARE Spachtelmasse 5 kg für
Verkleidungsplatte CONEL
Spachtelmasse
für Verkleidungsplatte
pulverförmiger Fugen- und Wandfüller
nach DIN 18557, auf Gips-Kunststoff-
Basis
zum Fugenschließen von Betonfertig-
teildecken, Gipskarton- und Bauplatten
sowie zum Füllen von Rissen, Löchern und
Schlitzen
zum Spachteln und Glätten von Wand-
flächen, mineralischen Putzen, Beton
und Porenbeton vor Anstricharbeiten
nicht für feuchte- oder salzbelastete
Untergründe
Spannungsfrei aushärtend, auch bei hohen
Schichtdicken (0-50 mm)
Farbe: weiss
Verarbeitung:
Während der Verarbeitungs- und Trock-
nungsphase darf die Umgebungs- bzw.
Untergrundtemperatur nicht unter +5 Grad
C sinken oder über +35 Grad C ansteigen
Untergrund muss sauber, fest, trocken,
staubfrei, tragfähig und frei von Aus-
blühungen, Trennmitteln, Sinterschichten
und Verunreinigungen sein
Vorgrundierung bei stark saugenden
Untergründen
Mischzeit: 2 Minuten (homogene Mischung)
Reifezeit: ca. 5 Minuten
Verarbeitung: innerhalb von 45 Minuten
Vollständige Austrocknung: ca. 24 Std.
Lagerung:
gut verschlossen lagern
Lagertemperatur zwischen +5 Grad C und
+30 Grad C
Eimerinhalt: 5 kg
Fabrikat: CONEL
Modell: CARE
Artikel-Nr.: CARESM CONEL GmbH Margot-Kalinke-Straße 9 80939 München Telefon: 089/31868780 E-Mail: info@conel-gmbh.de https://www.conel.de/impressum
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
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