BWT Enteisenungsfilter ERF 5
5,0 m3/h, DN32
Enteisenungsfilter ERF 5
Fabrikat BWT
Zur Entfernung... mehr
Produktinformationen "BWT Enteisenungsfilter ERF 5 5,0 m3/h, DN32 50137"
BWT Enteisenungsfilter ERF 5
5,0 m3/h, DN32
Enteisenungsfilter ERF 5
Fabrikat BWT
Zur Entfernung von Eisen und Mangan
bestimmt. Bei vorschriftsmässigem Ver-
fahren und Betrieb sind Reinwasserquali-
täten von weniger als 0,10 mg/l Eisen
und 0,05 mg/l Mangan zu erreichen.
Lieferumfang: Filterbehälter aus GFK,
Steuerventil mit mechanischer Steuerung
u. Adapterstück, Filterkies 2 - 3,1 mm,
biologisch-katalytisch wirkendes Filter-
material, Spülwasserschlauch (25x34 mm)
mit Schlauchtülle und Einbau- und
Bedienungsanleitung.
Technische Daten:
Anschlussnennweite DN 32
Volumenstrom max. 5,0 m3/h
Betriebsdruck min/max 2-7 bar
Druckverlust bei
Nenndurchfluss 1,0 bar
Spülwasserdurchfluss: 7,2-9,0 m3/h
Spülwassermenge pro
Rückspülung bei 3 bar ca. 2000 l
Wassertemperatur max.: 30 Grad C
Umgebungstemperatur max. 40 Grad C
Netzanschluss 230/50 V/Hz
Elektr. Anschlussleistung 36 W
Gesamthöhe ca. 2135 mm
Filterbehälter O 615 mm
Stützschicht Filterkies
Kärnung 2 - 3,15 mm 70 kg
Filtermaterial Sack
mit 28,3 Liter 10 Sack
Gewicht 545 kg
Bestell-Nr.: 50137BWT Wassertechnik GmbH Industriestraße 7 D-69198 Schriesheim E-Mail: bwt@bwt.de T.: +49 6203 73-0 F.: +49 6203 73-102 https://www.bwt.com/de-de/impressum/
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
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