Beschreibung:
Heizungs-Pufferspeicher, Ideal für
den Betrieb von Wärmepumpen,
ohne... mehr
Produktinformationen "Solarbayer Pufferspeicher P100 Heizungs-Pufferspeicher 100101000"
Beschreibung:
Heizungs-Pufferspeicher, Ideal für
den Betrieb von Wärmepumpen,
ohne integrierte Einbauten, mit
diffusionsdichter PU-Dämmung,
als Kältespeicher einsetzbar.
Technische Daten Speicher:
Nennvolumen: 103 Liter
Speichermaterial: S235JR
Korrosionsschutz: außen grundiert
Durchmesser mit Isolierung: ca. 560 mm
Höhe mit Isolierung: ca. 795 mm
Kippmaß: ca. 980 mm
Gewicht: ca. 28 kg
Max. Betriebsdruck Heizwasser: 3 bar
Max. Betriebstemp. Heizwasser: 95 C
Anschlüsse:
Heizungsanschlüsse: 4xDN 40 (1 1/2" IG)
E-Heizung Anschluss: 1xDN 40 (1 1/2" IG)
Entlüftung: 1xDN 32 (1 1/4" IG)
Fühleranschlüsse: 2xDN 15 (1/2")
Anordnung Anschlüsse: im 90 Grad Winkel
Wärmedämmung:
Material: PU-Hartschaum
Lambda ? Dämmung: 0,0235 W/mK
Isolierstärke: ca. 55 mm +/- 10%
Schutzmantel: PVC-Folie Silber
Brandschutzklasse: B2
Bereitschaftswärmeaufwand nach
EN 12897:2006: 0,79 kWh/24h
Warmhalteverlust: 33 W
Energieeffizienszklasse: B Solarbayer® GmbH Am Dörrenhof 22 85131 Pollenfeld-Preith Telefon +49 (0) 84 21 - 9 35 98 0 Telefax +49 (0) 84 21 - 9 35 98 29 E-Mail: info@solarbayer.de Webpräsenz: www.solarbayer.de
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
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