
Resideo Rauch- und Wärmewarnmelder R200
batteriebetrieben, vernetzbar
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Produktinformationen "Resideo Rauch- und Wärmewarnmelder R200 batteriebetrieben, vernetzbar"
Resideo Rauch- und Wärmewarnmelder R200
batteriebetrieben, vernetzbar
Resideo Rauch- und Wärmewarnmelder R200
Die batteriebetriebenen Rauch- und
Wärmewarnmelder von Honeywell Home
wurden für alle Arten von Wohngebäuden
entwickelt, einschließlich
Ferienwohnungen, Gästehäusern und
Wohnwagen. Aufgrund neuer Regularien
innerhalb der Europäischen Union setzen
sich die Verwendung von feuerfesten
Haushaltsmaterialien, Geräten und Möbeln
in Wohnungen immer mehr durch. Diese
erzeugen im Falle eines Brandes deutlich
weniger Rauch als Standardmaterialien
und sind daher oft spät zu erkennen.
Verbesserte Sicherheitsnormen und neue
Vorschriften, insbesondere im Hinblick
auf das Anbringen von Rauchwarnmeldern,
haben die Folgen von Wohnungsbränden
deutlich reduziert. Bei Rauch- und
Hitzeerkennung warnen die Rauch- und
Wärmemelder mit einem lauten 85 dB
Alarm-Ton und einer blinkenden roten
LED. Bei den kabellos vernetzten
Warnmeldern wird durch die''one go - all
go'' Technologie der Alarm auch bei
allen weiteren Warnmelder ausgelöst und
so die Alarmwirkung maximiert. Merkmale:
Alarmspeicher, 10-jährige Lebensdauer /
Garantie, superschlankes Design, Warnung
am Ende der Batterie-/Gerätelebensdauer,
10-minütige Alarm-Stummschaltung,
9-stündige Störungsstummschaltung,
optional manipulationssicher, die
vernetzten Warnmelder sind mit der ''one
go - all go'' - Funktion ausgestattet,
Alarm mit hoher Lautstärke (85 Dezibel),
automatischer Selbsttest, ''Bitte nicht
stören'' - Modus in der Nacht (Rauch).
Fabrikat: Resideo
Typ: Honeywell Home R200ST-N1Ademco 1 GmbH Hardhofweg 40 74821 Mosbach Telefon: +49 (0)62 61 – 81-0 Telefax: +49 (0)62 61 – 81-309 E-Mail: info.de@resideo.com https://www.resideo.com/de/de/impressum/
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
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